Rechtslage
Rechtlicher Rahmen für inklusive Gestaltung
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gestalterische Haltung, sondern zunehmend auch eine rechtliche Anforderung. Sie betrifft vor allem öffentlich zugängliche Informationen, Produkte und Dienstleistungen. Während sie im Printbereich nicht verpflichtend ist, gelten für digitale Angebote klare gesetzliche Vorgaben.
Für gedruckte Produkte wie Magazine, Broschüren oder Plakate gibt es derzeit keine gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit. Barrierearmes Printdesign ist freiwillig und gilt als Qualitätsmerkmal, nicht als Pflicht.
Web
Im digitalen Bereich ist Barrierefreiheit klar geregelt und teils verbindlich. Sämtliche gesetzlichen Vorgaben basieren auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Die WCAG sind kein Gesetz, definieren aber konkret, wie digitale Inhalte gestaltet und umgesetzt werden müssen. Gesetze legen fest, dass Barrierefreiheit einzuhalten ist – die WCAG erklären, wie.
Die WCAG-Level
Level A
Grundlegende Zugänglichkeit. Verhindert die größten Barrieren.
Level AA
Rechtlich verbindlicher Standard in Österreich und der EU. Beeinflusst zentrale Gestaltungsentscheidungen wie Kontrast, Struktur, Navigation, Lesbarkeit und Fokusführung.
Level AAA
Erweiterte Zugänglichkeit. Nicht verpflichtend, nur in speziellen Kontexten relevant.
Für Designer:innen ist Level AA der wichtigste Standard.
Gesetzliche Regelungen
Gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit betreffen vor allem digitale Angebote. Das Web-Zugänglichkeitsgesetz (WZG) verpflichtet öffentliche Stellen, digitale Projekte nach WCAG Level AA umzusetzen. Der European Accessibility Act (EAA) weitet diese Pflicht ab Juni 2025 auch auf viele private Unternehmen aus, etwa bei Websites, Apps, Online-Shops oder E-Books. Ausgenommen davon sind Kleinstunternehmen.
Was bedeutet das für Designer:innen?
Barrierefreiheit ist immer dann verpflichtend, wenn digitale Projekte für öffentliche Einrichtungen umgesetzt werden oder digitale Services entwickelt werden, die unter den European Accessibility Act (EAA) fallen. In diesen Fällen bestehen klare gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen, um eine gleichberechtigte Nutzung für alle Menschen sicherzustellen.
Nicht verpflichtend ist Barrierefreiheit hingegen bei reinen Printprojekten, da sich die gesetzlichen Regelungen in erster Linie auf digitale Angebote beziehen. Ebenso sind Kleinstunternehmen von bestimmten Verpflichtungen ausgenommen. Darüber hinaus besteht keine gesetzliche Verpflichtung bei Projekten, die außerhalb des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) und des European Accessibility Act liegen. Dennoch kann auch in diesen Bereichen eine barrierefreie Gestaltung sinnvoll sein, um möglichst vielen Menschen Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen.